DSGVO-Gesetzestext

Hier finden Sie die offizielle Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) übersichtlich aufbereitet. Die aktuelle Version umfasst den ursprünglich im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Text (ABl. L 119, 04.05.2016) sowie die drei darauffolgenden Berichtigungen (ABl. L 314 vom 22.11.2016, ABl. L 127 vom 23.5.2018, ABl. L 074 vom 4.3.2021).

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Erwägungsgrund 90

In derartigen Fällen sollte der Verantwortliche vor der Verarbeitung eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen, mit der die spezifische Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schwere dieses hohen Risikos unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung und der Ursachen des Risikos bewertet werden. Diese Folgenabschätzung sollte sich insbesondere mit den Maßnahmen, Garantien und Verfahren befassen, durch die dieses Risiko eingedämmt, der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt und die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung nachgewiesen werden soll.