Grundlagentexte

Grundlagentexte zum Verständnis des Datenschutzrechts

Das Datenschutzgrundrecht ist ein vergleichsweise junges Grundrecht der Moderne. Zwar gab es erste Ansätze bereits Ende des 19. Jahrhunderts, als Samuel Warren und Louis Brandeis 1890 den wegweisenden Artikel „The Right to Privacy“ veröffentlichten, in dem sie das „Recht auf Privatsphäre“ formulierten und damit die ersten theoretischen Ansätze für den Schutz personenbezogener Daten legten. Doch es dauerte fast ein Jahrhundert, bis mit dem hessischen Landesdatenschutzgesetz von 1970 das erste formelle Datenschutzgesetz der Welt verabschiedet wurde. 1974 verabschiedete Schweden das erste nationale Datenschutzgesetz. Weitere Meilensteine waren die Europäische Datenschutzrichtlinie von 1995, die den Datenschutzregelungen in Europa einen einheitlichen Rahmen vorgab und von den jüngeren Mitgliedstaaten zumeist fast wortgleich übernommen wurde. Sodann folgte im Jahr 2011 der erste Entwurf einer direkt anwendbaren Grundverordnung, die im Jahr 2016 als Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet wurde und die seit dem 25. Mai 2018 anzuwenden ist und heute weltweit als maßgeblicher Standard gilt.

Das hessische Datenschutzgesetzt sah bereits eine Aufsichtsbehörde für die Einhaltung des Datenschutzrechts sowie die Veröffentlichung von Tätigkeitsberichten vor. Im Jahr 1972 legte Willi Birkelbach mit dem 1. Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten Hessen einen bemerkenswerten Bericht vor.

Die hier ausgewählten Grundlagentexte prägen das Datenschutzrecht und dessen Prinzipien bis heute.

Die Sammlung wird fortlaufend ergänzt.