Tätigkeitsberichte

Im DatenschutzArchiv finden Sie die Tätigkeitsberichte der Datenschutzaufsichtsbehörden seit 1972 und des Europäischen Datenschutzausschusses seit 2018.

Der erste Hessische Datenschutzbeauftragte legte 1972 seinen ersten Bericht für das Jahr 1971 vor. Er betrat damit „juristisches Neuland“. Seitdem gibt es sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zweijährliche und seit Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung jährliche Berichte. 

Die Datenschutzaufsichtsbehörden sind nach Art. 59 DSGVO verpflichtet, jährliche Tätigkeitsberichte zu erstellen. Die Tätigkeitsberichte können Angaben zu den Maßnahmen nach Artikel 58 Absatz 2 DSGVO enthalten. Dazu gehören beispielsweise Verwarnungen, Anordnungen, Untersagungen, der Entzug von Zertifikaten sowie Geldbußen. Die Tätigkeitsberichte dienen der Transparenz der Arbeit der Aufsichtsbehörden und ermöglichen einen Einblick in den Stand der harmonisierten Anwendung des Datenschutzrechts.

Die Tätigkeitsberichte können eingesehen und durchsucht werden. Sie geben einen Überblick über die Entwicklung des Datenschutzes und der Datenschutzaufsicht.

Im Bereich „Themen“ haben wir zusätzlich wichtige Schlagworte für Sie zusammengestellt, um Ihnen die Suche in den Dokumenten zu erleichtern.