Bundesländer

In den Bundesländern sind die Landesbeauftragten für die Kontrolle und Durchsetzung des Datenschutzrechts für Organisationen im privaten Bereich zuständig, also zum Beispiel für Unternehmen und Vereine. Sie kontrollieren, ob die Regelungen der DSGVO und anderer Datenschutzregelungen eingehalten werden.

Die oder der Landesbeauftragte eines Bundeslandes ist auch für die Beratung und Kontrolle der öffentlichen Stellen verantwortlich. Neben der DSGVO gelten für den öffentlichen Bereich auch die Regelungen des jeweiligen Landesdatenschutzgesetz. 

Im Freistaat Bayern obliegt die Aufsicht über den öffentlichen Bereich dem Landesbauftragten für Datenschutz (bayLfDI) und die Aufsicht über den privaten Bereich dem Bayrischen Landesamt für die Datenschutzaufsicht (LDA)

Noch ausstehende Tätigkeitsberichte für das Jahr 2023 werden erwartet für

  • Mecklenburg-Vorpommern Ende September/ Anfang Oktober (19. TB)