Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)

Kurzportrait der Organisation

Das BayLDA kontrolliert, ob Unternehmen, Freiberufler, Vereine und Verbände in Bayern die Datenschutzgesetze einhalten. Vor allem der betriebliche Datenschutzbeauftragte ist dafür verantwortlich. Das BayLDA hilft den Datenschutzbeauftragten und kontrolliert, ob Unternehmen und Behörden die Datenschutzgesetze einhalten. Im Frühjahr 2024 waren drei Männer und vier Frauen in leitender Position. 

Von 1978 bis 2002 gab es in den sieben bayerischen Regierungen Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich. Durch eine Änderung der Datenschutzverordnung vom 3. Dezember 2001 für den Freistaat Bayern ist seit 2002 die Regierung von Mittelfranken zentral zuständig. Die Bayerische Staatsregierung hat am 3. Februar 2009 beschlossen, diese Aufgabe dem in der Regierung von Mittelfranken eingerichteten Landesamt für Datenschutzaufsicht in Mittelfranken zu übertragen. Am 1. August 2011 wurde das Landesamt für Datenschutzaufsicht eine unabhängige Behörde und wird von einem Präsidenten geleitet. 

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Kontakt Behördenleitung

Anschrift:

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)
Promenade 18
91522 Ansbach

Postadresse:
Postfach 1349
91504 Ansbach

Telefon: +49 (0) 981 180093-0
Fax: +49 (0) 981 180093-800
E-Mail: poststelle(at)lda.bayern.de

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Presseanfragen:
presse(at)lda.bayern.de

Übersicht der Beauftragten

Thomas Kranig
4. August 2011 bis 31. Januar 2020

Michael Will
seit 1. Februar 2020