Vereinigtes Königreich
Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1226 der Kommission vom 24. Juni 2025 wurde der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1772 zur Angemessenheit des Schutzes personenbezogener Daten durch das Vereinigte Königreich bis zum 27. Dezember 2025 verlängert. Dazu musste die Kommission erneut bewerten, ob das Vereinigte Königreich ein angemessenes Schutzniveau für die aus der Europäischen Union übermittelten personenbezogenen Daten gewährleistet.
Der mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1772 bewertete Datenschutzrahmen, der auf dem Unionsrecht beruht, gilt im Vereinigten Königreich weiterhin. Mit dem am 23. Oktober 2024 eingebrachten Gesetzentwurf zur Nutzung von und zum Zugang zu Daten (Data (Use and Access) Bill) werden Änderungen der Datenschutzgrundverordnung des Vereinigten Königreichs (UK GDPR) und des Datenschutzgesetzes von 2018 (Data Protection Act 2018) vorgeschlagen.
Die Kommission wird nach Abschluss des laufenden Gesetzgebungsverfahrens im Parlament des Vereinigten Königreichs ihre Bewertung neu vornehmen. Die Geltungsdauer des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1772 wurde daher nur um sechs Monate verlängert.
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Angemessenheitsbeschluss der Kommission zum Vereinigten Königreich DSGVO 2025
Angemessenheitsbeschluss der Kommission zum Vereinigten Königreich DSGVO 2021