EU Kommission
Kurzportrait der Organisation
Die Europäische Kommission (KOM, engl. COM) ist ein supranationales, d.h. überstaatliches Organ der EU, vergleichbar einer Regierung. Sie wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Europäischen Kommission geleitet.
Die unterschiedlichen Fachbereiche werden in Generaldirektionen, vergleichbar den Ministerien in einem Staat, betreut. Die Generaldirektionen werden von Kommissaren und Kommissarinnen geleitet. Diese werden von den Mitgliedstaaten vorgeschlagen und vom EU-Parlament gewählt. In den Generaldirektionen werden auch die Rechtsakte ausgearbeitet, die dann dem EU-Parlament und dem Rat zum Erlass vorgeschlagen werden.
Bei der Europäischen Kommission ist die Gewährleistung des Grundrechts auf Datenschutz der Generaldirektion Justiz und Verbraucher und dort dem Referat für Datenschutz zugeordnet.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, EU 2016/679) ist der bedeutendste EU-Rechtsakt zur Gewährleistung des Grundrechts auf Datenschutz aus Art. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018 in allen Mitgliedstaaten der EU gleichermaßen und unmittelbar. Sie hat die Datenschutz-Richtlinie 95/46/EC abgelöst, die als Rahmenrichtlinie noch von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste und so zu unterschiedlichen Ausgestaltungen des Datenschutzrechts in den Mitgliedstaaten führte. Die DSGVO hat die Rechtslage vereinheitlicht. Aufgrund unterschiedlicher Rechtstraditionen im Verwaltungsrecht und unterschiedlicher Rechtsauffassungen kommt es gelegentlich noch zu unterschiedlichen Auslegungen und Anwendungen der DSGVO. Die Kommission strebt in allen Mitgliedstaaten eine harmonisierte Anwendung an.
Ob die mit der DSGVO verfolgten Ziele erreicht werden, wird regelmäßig in Evaluationen überürft. Gem. Art. 97 DSGVO berichtet die Kommission zum 25. Mai 2020 und danach alle vier Jahre an das EU-Parlament und den Rat der Regierungen die Ergebnisse. Die Evaluationen sollen insbesondere die Regelungen und deren Einhaltung zur Übermittlung personenbezogener Daten in Drittstaaten und die erteilten Angemessenheitsbeschlüsse zum Gegenstand haben.
Kontakt EU Kommission
Anschrift:
Europäische Kommission
1049 Brussel
Belgien
Telefon aus EU-Ländern: 00 800 67 89 10 11
Telefon aus Nicht-EU-Ländern: 00 +32 2 299 96 96
Internet: https://commission.europa.eu/about-european-commission/contact_de
Kontakt Referat Datenschutz
Anschrift:
Europäische Kommission
Generaldirektion Justiz und Verbraucher
Referat Datenschutz (JUST.C.3)
Hr. Olivier MICOL
Rue Montoyer 59 / Montoyerstraat 59
1000 Brussel
Belgien
Postanschrift:
Europäische Kommission
Generaldirektion Justiz und Verbraucher
Referat Datenschutz (JUST.C.3)
Hr. Olivier MICOL
Postal Office Box: 1049
1000 Brussel
Belgien
Telefon: +32 229 81417
Internet: https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/data-protection-eu_de
Weitere Kontaktmöglichkeiten
Pressekontakte
Internet: https://commission.europa.eu/about-european-commission/contact/press-services_de
Probleme und Beschwerden
Internet: https://commission.europa.eu/about-european-commission/contact/problems-and-complaints_de
Angemessenheitsbeschluss der Kommission zum Vereinigten Königreich DSGVO 2025
2. DSGVO-Evaluation der EU Kommission 2024
2. GDPR-Evaluation of the EU Commission 2024
DSGVO-Evaluation der EU Kommission 2020
GDPR-Evaluation of the EU Commission 2020
Angemessenheitsbeschluss Republik Korea 2022
Angemessenheitsbeschluss der Kommission zu Neuseeland 2013
Angemessenheitsbeschluss der Kommission zu den Faröer Inseln 2010
Angemessenheitsbeschluss der Kommission zu Guernsey 2003
Angemessenheitsbeschluss der Kommission zur Isle of Man 2004
Angemessenheitsbeschluss der Kommission zu Israel 2011
Angemessenheitsbeschluss Japan 2019
Angemessenheitsbeschluss der Kommission zu Brasilien vom 26.01.2026
Angemessenheitsbeschluss der Kommission zu Jersey 2008
Angemessenheitsbeschluss der Kommission zu Kanada 2002
Angemessenheitsbeschluss Kommission Änderungen in bestimmten Drittländern 2016
Angemessenheitsbeschluss der Kommission 2025 zur Angemessenheit des Schutzes personenbezogener Daten durch die Europäische Patentorganisation
Evaluation der Angemessenheitsbeschlüsse der Kommission 2024
Evaluation des Angemessenheitsbeschluss der Kommission für Japan 2023
Ergänzung zur Evaluation 2023 des Angemessenheitsbeschlusses der Kommission für Japan
Angemessenheitsbeschluss der Kommission zu Andorra 2010
Angemessenheitsbeschluss der Kommission zu Argentinien 2003
Angemessenheitsbeschluss der Kommission zu Brasilien Draft 2025
Angemessenheitsbeschluss der Kommission zu den USA 2023
Angemessenheitsbeschluss der Kommission zur Schweiz 2000
Angemessenheitsbeschluss der Kommission zum Vereinigten Königreich DSGVO 2021
Angemessenheitsbeschluss der Kommission zum Vereinigten Königreich JI-RL 2021
Angemessenheitsbeschluss Uruguay 2012
Vorschlag der Kommission zur DSGVO 2012