EDPS Tätigkeitsberichte

Art. 60 Abs. 1 Datenschutzverordnung der EU (EU 2018/1725) verpflichten die oder den Europäischen Datenschutzbeauftragten dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission einen Jahresbericht über seine Tätigkeit vorzulegen, der gleichzeitig zu veröffentlichen ist. 

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