Österreichische Datenschutzbehörde
Kurzportrait der Organisation
Die Österreichische Datenschutzbehörde (DSB Österreich) ist die Aufsichtsbehörde für Datenschutz in der Republik Österreich. Sie wurde nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Datenschutz-Richtlinie für den Strafverfolgungsbereich eingerichtet. Die Datenschutzbehörde ist eine eigene, unabhängige Behörde für den Datenschutz.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeiten der Datenschutzbehörde finden sich insbesondere in den §§ 18 bis 23 und 31 bis 35 des Datenschutzgesetzes (DSG-Österreich) sowie in Art. 51 bis 59 der DSGVO und in Art. 41 bis 49 der Datenschutz-Richtlinie für den Strafverfolgungsbereich.
Der Leiter oder die Leiterin der Datenschutzbehörde wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung für fünf Jahre ernannt. Er oder sie kann wiederbestellt werden.
Die Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung der Behörde sind auf den privaten Bereich beschränkt. Bei Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO kann der verantwortlichen Stelle aufgetragen werden, dem Antrag zu entsprechen. Die Datenschutzbehörde kann selbst keine Geldbuße verhängen. Eine Geldbuße kann ausschließlich im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens verhängt werden. Wer als betroffene Person mit einer Entscheidung der Datenschutzbehörde nicht einverstanden ist, kann sich an das Bundesverwaltungsgericht in Österreich wenden.
Die Datenschutzbehörde ist die Nachfolgerin der Datenschutzkommission. Diese existierte bis Ende 2013. Die Datenschutzkommission wurde mit dem ersten Datenschutzgesetz (BGBl. Nr. 565/1978) gegründet und hatte ihre erste Sitzung am 25. April 1979. Österreich war damit einer der ersten europäischen Staaten mit einer eigenen Behörde für den Datenschutz.
Über die enge Anbindung der damaligen Datenschutzkommission an das Bundeskanzleramt hat sich die Bürgerrechtsorganisation ARGE Daten bei der Europäischen Kommission beschwert. Die Europäische Kommission hat deshalb erfolgreich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) durchgeführt (Urteil v. 16. Oktober 2012, C-614/10). Um ihre Unabhängigkeit im Sinne der Datenschutz-Richtlinie sicherzustellen, wurde daraufhin die Datenschutzkommission durch eine Gesetzesänderung aufgelöst und als unabhängige Behörde neu errichtet. Die Aufgaben wurden mit Wirkung ab 1. Januar 2014 der Datenschutzbehörde übertragen.
Seit dem 8. Januar 2018 ist die Datenschutzbehörde dem Bundesministerium für Justiz organisatorisch angegliedert.
Die Datenschutzbehörde stellt auf ihrer Webseite keine detaillierten Information zur internen Organisation bereit. In ihrem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 gibt die Behörde lediglich an, dass zum Ende des Jahres 60 Mitarbeitende in der Datenschutzbehörde beschäftigt waren. Mit Stand August 2024 waren laut Webseiten-Impressum 23 Männer, davon eine Person in leitender Funktion, und 40 Frauen, davon eine Person in leitender Funktion, in der Dienststelle beschäftigt.
Kontakt Behördenleitung
Anschrift:
Österreichische Datenschutzbehörde
Barichgasse 40-42
1030 Wien
Austria
Telefon: +43 1 52 152-0
Fax:
E-Mail: dsb@dsb.gv.at
PGP: nein
Kontakt weitere Ansprechpartner
Übersicht der Beauftragten
Waltraut Kotschy
(Geschäftsführendes Mitglied der DSK)
1. Januar 2004 bis 30. Juni 2010
Eva Souhrada-Kirchmayer
(Geschäftsführendes Mitglied der DSK)
1. Juli 2010 bis 31. Dezember 2013
Andrea Jellinek
1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2023
Matthias Schmidl
seit 1. Januar 2024