EDPB

Europäischer Datenschutzausschuss EDSA/EDPB

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA, englisch European Data Protection Board, EDPB) ist gemäß Art. 68 Abs. 3 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Zusammenschluss der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in der EU. Er besteht aus den Datenschutzbeauftragten der Mitgliedstaaten sowie dem bzw. der Europäischen Datenschutzbeauftragten. 

Der EDSA ist eine unabhängige Einrichtung der Europäischen Union mit eigener Rechtspersönlichkeit. Seine Aufgaben sind in Art. 70 der DSGVO geregelt. Dazu gehört, die einheitliche Anwendung der DSGVO sicherzustellen. Zu diesem Zweck veröffentlicht er Leitlinien und Empfehlungen. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden darf der EDSA durch Mehrheitsentscheidung verbindliche Beschlüsse fassen. 

Der EDSA veröffentlicht seine konkreten Vorhaben in längerfristigen Strategien und zweijährigen Arbeitsprogrammen. Zur Umsetzung setzt er Arbeitsgruppen (englisch: Expert Subgroups) ein, in die die Mitglieder Fachleute entsenden. Die Arbeitsgruppen erarbeiten Stellungnahmen und Leitlinien, die den Hauptversammlungen des EDSA - dem Plenum - zur Entscheidung vorgelegt und dort abgestimmt werden. Dieses Vorgehen wird durch die Geschäftsordnung des EDSA (englisch: Rules of Procedure) sowie durch seine Leitprinzipien, die sich aus der DSGVO ergeben, bestimmt.

Der EDSA veröffentlicht jährlich einen Tätigkeitsbericht über seine Tätigkeiten und Aktivitäten.

Aktuelle Strategie

EDSA Strategie 2024-2027

Aktuelles Arbeitsprogramm

EDPB Work Programme 2024-2025

Aktuelle Geschäftsordnung

Europäischer Datenschutzausschuss Geschäftsordnung Version 8, 6. April 2022

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Die Deutsche Vertretung im EDSA

Da in Deutschland mehrere Aufsichtsbehörden dafür zuständig sind, die Anwendung der DSGVO zu überwachen, muss gemäß den Vorgaben der DSGVO per Rechtsvorschrift bestimmt werden, wie ein gemeinsamer Vertreter benannt wird. Dies ist im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. § 17 BDSG legt fest, dass Deutschland durch den oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vertreten wird und der Bundesrat eine Landesbeauftragte als Stellvertreterin wählt. Erst nach drei Jahren, in seiner 1006. Sitzung am 25. Juni 2021, wählte der Bundesrat den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Thomas Petri, zum Stellvertreter des ersten gemeinsamen Vertreters im Europäischen Datenschutzausschuss.

Gemäß § 18 Absatz 3 BDSG sind die gemeinsame Vertreterin und ihr Stellvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts im EDSA an die gemeinsamen Standpunkte aller Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder gebunden. Unter Beachtung dieses Standpunkts legen sie einvernehmlich die jeweilige Verhandlungsführung für die Plenumssitzungen des EDSA fest. Werden sie sich nicht einig, gibt die Stimme der gemeinsamen Vertreterin den Ausschlag. Ausgenommen sind Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Landesbeauftragten fallen. In diesem Fall legt der Stellvertreter die Verhandlungsführung fest.

Gemeinsame Vertretung und Stellvertretung für Deutschland

25. Mai 2018 bis 5. Januar 2019 Andrea Voßhoff (BfDI)
Stellvertreter: Johannes Caspar (LfD Hamburg)

7. Januar 2019 bis 6. Juli 2024 Ulrich Kelber (BfDI)
Stellvertreter: bis 22. Juni 2021 Johannes Caspar (LfD Hamburg)
Stellvertreter: ab 25. Juni 2021 Thomas Petri (LfD Bayern)

seit 3. September 2024 Luisa Specht-Riemenschneider (BfDI)
Stellvertreter: Thomas Petri (LfD Bayern)

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Übersicht der EDPB Vorsitzenden

Andrea Jelinek, Österreich
1. Februar 2018 bis 25. Mai 2023

Anu Talus, Finnland
seit 25. Mai 2023

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