Artikel 29 WP
Artikel 29 Arbeitsgruppe
Die Artikel-29-Arbeitsgruppe, engl. Article 29 Working Party (Art. 29 WP) ist die Vorgängerin des Europäischen Datenschutzausschusses (European Data Protection Board, EDPB).
Die Art. 29 WP war, ähnlich wie der EDSA/EDPB, die Arbeitsgruppe, in der die Datenschutzaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten der EU, der Europäische Datenschutzbeauftragte und Vertreterinnen der Kommission zusammenkamen. Die Gruppe, deren offizieller Titel “Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten” lautet, geht auf Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzrichtlinie, DSRL) zurück. Die Gruppe wurde 1996 eingesetzt und hatte eine unabhängige beratende Funktion. Mit Geltungsbeginn der DSGVO wurde die Art. 29 WP durch den aufgrund des Art. 68 DSGVO eingerichteten Europäischen Datenschutzausschuss abgelöst.
Die Aufsichtsbehörden waren gem. Art. 28 Abs. 6 S. 1 DSRL verpflichtet, zur Erfüllung ihrer Kontrollaufgaben zusammenzuarbeiten und Informationen, auch mit der Europäischen Kommission, auszutauschen.
Die Arbeitsgruppe hatte gem. Art. 30 Abs. 1 DSRL die folgenden Aufgaben
- alle Fragen im Zusammenhang mit den zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassenen einzelstaatlichen Vorschriften zu prüfen, um zu einer einheitlichen Anwendung beizutragen;
- zum Schutzniveau in der Gemeinschaft und in Drittländern gegen über der Kommission Stellung zu nehmen;
- die Kommission bei jeder Vorlage zur Änderung dieser Richtlinie, zu allen Entwürfen zusätzlicher oder spezifischer Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zu allen anderen Entwürfen von Gemeinschaftsmaßnahmen zu beraten, die sich auf diese
Rechte und Freiheiten auswirken; - Stellungnahmen zu den auf Gemeinschaftsebene erarbeiteten Verhaltensregeln abzugeben.
Zwischen 1997 und dem 25. Mai 2018 hat die Art. 29 WP 266 Arbeitsdokumente veröffentlicht, darunter zahlreiche Leitlinien. Ein Teil dieser Leitlinien wurde vom EDSA/EDPB übernommen und teilweise in überarbeiteter Form verabschiedet.
Die Arbeitsgruppe wählte eine vorsitzende Person (engl. Chair) für eine Amtszeit von zwei Jahren. Eine einmalige Wiederwahl war möglich.
Übersicht der Vorsitzenden
Peter Johan Hustinx, Niederlande
17. Januar 1996 bis 10. März 1998
10. März 1998 bis 2000
Stefano Rodotà, Italien
2000 bis 2002
2002 bis Februar 2004
Peter Schaar, Deutschland
Februar 2004 bis Februar 2006
Februar 2006 bis 19. Februar 2008
Alex Türk, Frankreich
19. Februar 2008 bis Februar 2010
Jacob Kohnstamm, Niederlande
Februar 2010 bis 6. Februar 2012
6. Februar 2012 bis 27. Februar 2014
Isabelle Falque-Pierrotin, Frankreich
27. Februar 2014 bis 2. Februar 2016
2. Februar 2016 bis 26. Februar 2018
Andrea Jelinek, Österreich
26. Februar 2018 bis 25. Mai 2018
Für folgende s. Europäischer Datenschutzausschuss