EDPB
Europäischer Datenschutzausschuss EDSA/EDPB
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA, englisch European Data Protection Board, EDPB) ist gemäß Art. 68 Abs. 3 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Zusammenschluss der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz in der EU. Er besteht aus den Datenschutzbeauftragten der Mitgliedstaaten sowie dem bzw. der Europäischen Datenschutzbeauftragten.
Der EDSA ist eine unabhängige Einrichtung der Europäischen Union mit eigener Rechtspersönlichkeit. Seine Aufgaben sind in Art. 70 der DSGVO geregelt. Dazu gehört, die einheitliche Anwendung der DSGVO sicherzustellen. Zu diesem Zweck veröffentlicht er Leitlinien und Empfehlungen. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden darf der EDSA durch Mehrheitsentscheidung verbindliche Beschlüsse fassen.
Der EDSA veröffentlicht seine konkreten Vorhaben in längerfristigen Strategien und zweijährigen Arbeitsprogrammen. Zur Umsetzung setzt er Arbeitsgruppen (englisch: Expert Subgroups) ein, in die die Mitglieder Fachleute entsenden. Die Arbeitsgruppen erarbeiten Stellungnahmen und Leitlinien, die den Hauptversammlungen des EDSA - dem Plenum - zur Entscheidung vorgelegt und dort abgestimmt werden. Dieses Vorgehen wird durch die Geschäftsordnung des EDSA (englisch: Rules of Procedure) sowie durch seine Leitprinzipien, die sich aus der DSGVO ergeben, bestimmt.
Der EDSA veröffentlicht jährlich einen Tätigkeitsbericht über seine Tätigkeiten und Aktivitäten.
Aktuelle Strategie
Aktuelles Arbeitsprogramm
Aktuelle Geschäftsordnung
Europäischer Datenschutzausschuss Geschäftsordnung Version 8, 6. April 2022
Die Deutsche Vertretung im EDSA
Da in Deutschland mehrere Aufsichtsbehörden dafür zuständig sind, die Anwendung der DSGVO zu überwachen, muss gemäß den Vorgaben der DSGVO per Rechtsvorschrift bestimmt werden, wie ein gemeinsamer Vertreter benannt wird. Dies ist im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. § 17 BDSG legt fest, dass Deutschland durch den oder die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vertreten wird und der Bundesrat eine Landesbeauftragte als Stellvertreterin wählt. Erst nach drei Jahren, in seiner 1006. Sitzung am 25. Juni 2021, wählte der Bundesrat den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Thomas Petri, zum Stellvertreter des ersten gemeinsamen Vertreters im Europäischen Datenschutzausschuss.
Gemäß § 18 Absatz 3 BDSG sind die gemeinsame Vertreterin und ihr Stellvertreter bei der Ausübung des Stimmrechts im EDSA an die gemeinsamen Standpunkte aller Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder gebunden. Unter Beachtung dieses Standpunkts legen sie einvernehmlich die jeweilige Verhandlungsführung für die Plenumssitzungen des EDSA fest. Werden sie sich nicht einig, gibt die Stimme der gemeinsamen Vertreterin den Ausschlag. Ausgenommen sind Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Landesbeauftragten fallen. In diesem Fall legt der Stellvertreter die Verhandlungsführung fest.
Gemeinsame Vertretung und Stellvertretung für Deutschland
25. Mai 2018 bis 5. Januar 2019 Andrea Voßhoff (BfDI)
Stellvertreter: Johannes Caspar (LfD Hamburg)
7. Januar 2019 bis 6. Juli 2024 Ulrich Kelber (BfDI)
Stellvertreter: bis 22. Juni 2021 Johannes Caspar (LfD Hamburg)
Stellvertreter: ab 25. Juni 2021 Thomas Petri (LfD Bayern)
seit 3. September 2024 Luisa Specht-Riemenschneider (BfDI)
Stellvertreter: Thomas Petri (LfD Bayern)
Kontakt EDPB Sekretariat
Anschrift:
Rue Montoyer 30
B-1000 Brussels
Postadresse:
Rue Wiertz 60
B-1047 Brussels
Kontaktformular:
https://www.edpb.europa.eu/about-edpb/more-about-edpb/contact-us_de
Kontakt weitere Ansprechpartner
Übersicht der EDPB Vorsitzenden
Andrea Jelinek, Österreich
1. Februar 2018 bis 25. Mai 2023
Anu Talus, Finnland
seit 25. Mai 2023
EDPB Opinion 16/2018 on the draft list of the competent supervisory authority of the Netherlands regarding the processing operations subject to the requirement of a data protection impact assessment (Article 35.4 GDPR)
EDPB Opinion 11/2018 on the draft list of the competent supervisory authority of Ireland regarding the processing operations subject to the requirement of a data protection impact assessment (Article 35.4 GDPR)
EDPB Opinion 23/2018 on Commission proposals on European Production and Preservation Orders for electronic evidence in criminal matters (Art. 70.1.b)
EDPB Opinion 14/2018 on the draft list of the competent supervisory authority of Latvia regarding the processing operations subject to the requirement of a data protection impact assessment (Article 35.4 GDPR)