Tätigkeitsbericht des NDR 2025
Dokumentensprache
Deutsch
Organisation
- NDR
Revision
Veröffentlichungsdatum
09.02.2026
Drucksachen Nr.
keine Angabe
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Adressdaten
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Anonymisierung
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Apps
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Arbeit
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Arbeitgeber
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Beschäftigte
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Bewerbung
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Bring your own device
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Öffentlicher Dienst
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Personalakten
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Zeiterfassung
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Auto
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Kfz
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Ehrenamt
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Bundesfreiwilligendienst
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Verein
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Justiz
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Vollzug
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Kunst
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Medien (Presse, Rundfunk)
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Presse
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Rundfunk
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Mieter
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Personenkennzeichen
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Politik
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Polizei
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Pseudonymisierung
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Melderegister
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Registermodernisierung
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Schule
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Smartphone
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Social Media
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Steuern
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Telekommunikation
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TOMs
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Wirtschaft
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Auskunfteien
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Geld
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Kunden
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Versicherungen
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Zensus
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Adequanzentscheidungen
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Aufsicht
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Auftragsverarbeitung
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Auskunft
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Automatisierte Entscheidung
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Berichtigung
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Beschränkung
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Bußgeld
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CoC – Code of Conduct
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Datensparsamkeit
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DSB – Datenschutzbeauftragte
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DSFA – Datenschutz-Folgenabschätzung
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Einwilligung
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Gemeinsame Verantwortlichkeit
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Informationspflichten
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Konsultation, vorherige
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Löschung
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Meldung
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Privacy by Design
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Profiling
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Recht auf Vergessen
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Sicherheit
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Übermittlung (ins Ausland)
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Übertragbarkeit
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Verantwortlichkeit
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VVT – Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
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Widerspruch
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Zertifizierung
Informationen zum Dokument
Der erste Tätigkeitsbericht für den Berichtszeitraum 2025 wurde am 9. Februar 2026 vom Rundfunkdatenschutzbeauftragten (RDSB) des Norddeutschen Rundfunks (NDR), Heiko Neuhoff, gemäß § 46 Abs. 4 NDR Staatsvertrag i. V. m. Art. 59 DSGVO, veröffentlicht. Dies ist zugleich der letzte Tätigkeitsbericht vom Rundfunkdatenschutzbeauftragten des NDR. Der Reformstaatsvertrag/7. Medienänderungsstaatsvertrag sieht zukünftig eine*n gemeinsame*n Rundfunkdatenschutzbeauftragte*n für alle Rundfunkanstalten mit Ausnahme der Deutschen Welle vor. Das Amt bestand seit dem 25. Mai 2018 und damit fast 8 Jahre.
Auf 41 Seiten berichtet der RDSB über die Tätigkeiten im Jahr 2025. Er richtet seinen Blick in der Einleitung auf die Ungewissheiten und Unsicherheiten, die zwangsläufig mit der Entwicklung der Moderne einhergehen, um sich dann dem Risiko-Begriff und Risiken zuzuwenden, die u. a. mit der Entwicklung und Nutzung von KI-Anwendungen einhergehen und die vom europäischen Gesetzgeber in der DSGVO und der KI-Verordnung aufgegriffen wurden. Neuhoff betont:
„Einen Beitrag zur Eingrenzung von Risiken kann eine effiziente Organisation des Datenschutzes leisten und darüber hinaus sogar zur Entfaltung von Potenzialen beitragen.“
Wichtig seien auch die acht Empfehlungen der Rundfunkdatenschutzkonferenz (RDSK) zur Sicherung der digitalen Souveränität und zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten:
- Aufbau einer eigenen, unabhängigen digitalen Infrastruktur,
- Einsatz von Open-Source-Software – wo immer dies möglich ist,
- Nutzung und Förderung europäischer Cloud-Lösungen,
- Kompetenzaufbau/Investitionen in Aus- und Weiterbildung,
- Zusammenarbeit mit anderen öffentlichen Einrichtungen und politisches Engagement für die europäische digitale Souveränität im Hinblick auf die Sicherung der Rundfunkfreiheit in Deutschland und Europa,
- Ausprägung einer Hybridstrategie (europäische Clouds, On-Premise-Lösungen),
- Erarbeitung von Strategien zur Rückholbarkeit von Daten,
- Bereitstellung von Notfall- und Krisenmaßnahmen.
Schwerpunkte seiner Arbeit im Berichtszeitraum waren die Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Gremien (S. 19 ff.), die Umsetzung der DSGVO (S. 23 ff.) und der Beschäftigtendatenschutz (S. 31 ff.).
Fragen ergeben sich regelmäßig bei der digitalen Programmverbreitung (S. 24 f.) im Bereich der Informationspflichten bei der Erhebung von Emotionen. Bei der Tagesschau-App werde die Möglichkeit eröffnet, Stimmungsbilder zu einzelnen Meldungen zu erstellen. Für Meldungen, bei denen mehr als 500 Nutzende abgestimmt haben kann in einem Abstimmungsfenster angezeigt werden, wie die Meldung auf andere Nutzende wirkt. Die Beteiligung an der Abstimmung sei freiwillig und erfolge anonym.
Externe Anfragen an den RDSB betrafen Datenschutzbestimmungen, technische Funktionalitäten, Drittplattformen und redaktionelle Inhalte (S. 25 f.). Der RDSB weist darauf hin, dass für journalistische Tätigkeiten Bereichsausnahmen von datenschutzrechtlichen Vorgaben, beispielsweise bezüglich der Einwilligungserfordernisse und der Betroffenenrechte, existieren.
Anfragen aus den Redaktionen betreffen den Einsatz von KI-Tools als Arbeitsmittel und Recherchetool (S. 27).
Ein Dauerbrenner im Bereich der Rundfunkdatenschutzbeauftragten ist der Rundfunkteilnehmerdatenschutz, insbesondere der Beitragseinzug und das Auskunftsrecht (S. 28).
Die Zahlen aus dem Berichtszeitraum 2025:
| Prüfungen | 30 |
| Auskünfte durch den Beitragsservice Köln | 6.473 |
| Auskunftsanträge NDR | 64 |
| Beschwerden | k. A. |
| Begutachtungen von Projekten und Anwendungen | „fast“ 150 |