zurück

30. Tätigkeitsbericht Nordrhein-Westfalen LfD 2024

Dokumentensprache

Deutsch

Berichtszeitraum

2024

Organisation

  • Nordrhein-Westfalen

Revision

Veröffentlichungsdatum

Drucksachen Nr.

keine Angabe

Informationen zum Dokument

Am 10. Juni 2025 hat die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, den 30. Tätigkeitsbericht ihrer Behörde vorgestellt.
 
Künstliche Intelligenz, Videoüberwachung oder die Datennutzung für Werbezwecke sind nur einige der Themen, mit denen sich die Behörde im Berichtszeitraum 2024 befasst hat.
 
Die Landebeauftragte von NRW äußert sich in ihrem Tätigkeitsbericht besorgt über negative Äußerungen, über die Wahrnehmung des Grundrechts als Last und über die Ausweitung der Datennutzung. Dahinter stecke „der Versuch, die Axt an dieses bedeutende Freiheitsrecht zu legen“.

Gayk betont
„Gerade in einer zunehmend digitalisierten Welt kommt dem Datenschutz eine zentrale Rolle zu, denn er schützt nicht allein Daten um ihrer selbst willen. Geschützt werden die Menschen, um deren Daten es geht. Und diese Menschen sind leicht zu verwunden...
Der europäische Gesetzgeber hat damit [mit der DSGVO] ein deutliches Signal gesetzt,
dass Europa keine Datennutzung nach Wildwest-Manier will, sondern auch im Wirtschaftsverkehr Fairness gelten muss.“
 
Zu einem effektiven Schutz gehört auch die Ortsnähe der Aufsichtsbehörden. Mit dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Wechsel der Zuständigkeit über den nicht-öffentlichen Bereich zur Bundesbehörde verlören die Unternehmen die wichtige leicht zugängliche Beratung, gibt Gayk zu bedenken. „Was sie stattdessen bekommen würden: lange Wege, Anonymität und das Untergehen in der Masse.“ Ortsnähe zahlt sich im Datenschutz aus. So konnte die Behörde in vielen Fällen das Grundrecht auf Datenschutz für die Bürger*innen in NRW durchsetzen. Dies gelang beispielsweise bei der Aufdeckung der rechtswidrigen Praxis von elf Versicherungsunternehmen in NRW, die illegal sensible Gesundheitsdaten untereinander ausgetauscht hatten. Auch der heimliche Einsatz von Emotionserkennungssoftware durch einen Callcenter-Betreiber aus NRW sowie die Weitergabe von Standortdaten durch das Unternehmen WetterOnline konnte beendet werden. „Die schnelle Vor-Ort-Kontrolle war hier [bei WetterOnline] besonders hilfreich, da das Unternehmen die nicht datenschutzkonforme Handhabung bestritten hatte“, berichtet Gayk.

Die Zahlen aus dem Berichtszeitraum 2024:

Beratungen893
Hinweise7.539
Beschwerden insgesamtk.A
Beschwerden im öffentlichen Bereichk.A.
Beschwerden im nicht-öffentlichen Bereichk.A.
Abgaben an andere Aufsichtsbehördenk.A.
Meldungen von Datenpannen insgesamtk.A.
Meldungen von Datenpannen im öffentlichen Bereich2.170
Meldungen von Datenpannen im nicht-öffentlichen Bereichk.A.
Hinweise von Dritten759
Hinweise & Warnungen1.367 + 1
Beanstandungenk.A
Anweisungen153
Anordnungen/Verbote1
Verwarnungen31
Zwangsgelderk.A
Geldbußenk.A.
Bußgelderk.A
Bußgeldverfahren24
Bußgeldbescheide, rechtskräftige62
Klagenk.A.
Zertifizierungen1
Widerruf von Zertifizierungenk.A.