7. Tätigkeitsbericht Bremen LfD 2024
Dokumentensprache
Deutsch
Organisation
- Bremen
Revision
Veröffentlichungsdatum
01.01.1970
Drucksachen Nr.
keine Angabe
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Adressdaten
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Anonymisierung
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Auto
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Kfz
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Biometrie 86
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Cloud
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Cookies 62
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Corona
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Drohnen
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Ehrenamt
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Bundesfreiwilligendienst
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Verein
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Fluggastdaten 11
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Forschung
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Fotos (Bild- und Tonaufnahmen) 56
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IT-Sicherheit
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Jobcenter
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Justiz 35
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Vollzug
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Kataster
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Kinder 50
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Kindergarten
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Kunst
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Medien (Presse, Rundfunk) 63
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Presse
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Rundfunk
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Messenger 62
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Mieter 58
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Pass
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Personenkennzeichen
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Bodycam
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Pseudonymisierung
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Register 50
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Melderegister
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Registermodernisierung
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RFID
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Scoring
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Smart-Meter (Strom-, Wasserzähler)
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Smartphone
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Social Media 66
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Steuern
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Telekommunikation
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TOMs 19
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Wahlen
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Werbung 67
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Wirtschaft 67
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Auskunfteien
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Geld
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Kunden
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Versicherungen
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Zensus
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Adequanzentscheidungen
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Aufsicht 37
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Auftragsverarbeitung
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Automatisierte Entscheidung
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Berichtigung
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Beschränkung
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CoC – Code of Conduct
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Datensparsamkeit
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DSB – Datenschutzbeauftragte 20
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DSFA – Datenschutz-Folgenabschätzung
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Einwilligung 56
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Gemeinsame Verantwortlichkeit
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Informationspflichten 64
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Konsultation, vorherige
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Meldung 71
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Profiling 10
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Sicherheit
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Übermittlung (ins Ausland) 78
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Übertragbarkeit
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Verantwortlichkeit
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VVT – Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
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Widerspruch
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Zertifizierung 97
Informationen zum Dokument
Am 28. März hat der neu gewählte Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Dr. Timo Utermark den siebten Tätigkeitsbericht für die Hansestadt Bremen veröffentlicht. Utermark wurde am 14. November 2024 von der Bremischen Bürgerschaft gewählt und trat sein Amt am 13. Dezember 2024 als Nachfolger von Imke Sommer an, die im Januar 2024 zur Präsidentin des Bremer Landesrechnungshof gewählt wurde und die Stelle bereits im Frühjahr 2024 antrat. Die Dienststelle wurde in der Zwischenzeit von ihrem Stellvertreter geleitet.
Der neue Landesbeauftragte Utermark ist Rechtswissenschaftler, promovierte in der Rechtsgeschichte und war zuvor Referatsleiter für Medienpolitik und Medienrecht in der Senatskanzlei Bremen.
Schwerpunkt des Tätigkeitsberichts für den Berichtszeitraum 2024 ist u.a. der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. Juli 2024 (Aktenzeichen 1 BvR 2133/24) zum Hessischen Verfassungsschutzgesetz.
Die Behörde befasste sich im Berichtszeitraum 2024 mit:
- Beschwerden: 516
- Beratungsanfragen: 319
- Meldungen: 205
Der Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz, Informationsfreiheit und Digitalisierung der Freien Hansestadt Bremen hat am 19. Februar 2026 zum 7. Tätigkeitsbericht des Landebeauftragten Stellung genommen. In der Stellungnahme wird u.a. zur Abhängigkeit von Microsoft 365 Stellung genommen. Dazu bewertet die Fraktion der CDU "die Abhängigkeit von großen US-amerikanischen Cloudanbietern, als eine Gefahr für Europa. Für US-Unternehmen gelte vor allem US-Recht und die
Durchgriffsrechte seien enorm. In Bremen bestehe kein Interesse an einer Strategie, wie in Schleswig-Holstein, zu arbeiten. Anfängliche Schwierigkeiten habe es in Schleswig-Holstein aufgrund der Dienstleister:innen gegeben. Mittlerweile sei die Strategie sehr erfolgreich und die Vereinigten Staaten hätten auf viele Kalender keinen Zugriff mehr. Das Finanzressort ist der Auffassung, dass Bremen nicht mit Schleswig-Holstein vergleichbar sei. In Schleswig-Holstein sei die Landesverwaltung für die Ministerien betroffen, in Bremen müsse zwischen der Landes- und Kommunalverwaltung unterschieden werden. Diese Ebenen seien eng miteinander verknüpft, die Landesebene arbeite ohne Fachverfahren und die Verbindung sei ein Problem. Es sei ein langer Weg die Abhängigkeiten abzubauen, auf den sich das Ressort konzeptionell aber schon gemacht habe. Allerdings müsse damit gerechnet werden, dass Microsoft zukünftig keine on premise Produkte mehr anbiete und die
Verwaltung somit zu einem neuen Weg gezwungen werde."